Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet
zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
1. Vertragsschluss
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig
die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht
genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung geahndet.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung und Wasser) enthalten. Die zur Verfügung gestellte Bettwäsche, Handtücher und Küchenwäsche sowie die
Endreinigung sind ebenso im Preis inbegriffen.
3. An- und Abreise
Am Anreisetag des Gästewechsels stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Gast teilt dem Vermieter einen Tag vor Anreise die geplante
Ankunftszeit mit. Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt dem Vermieter bis 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
4. Rücktritt durch den Mieter
Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung einer Unterkunft begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann
auch der Gastaufnahmevertrag nicht einseitig aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass wir als Vermieter verpflichtet sind, Ihnen die gebuchte Leistung zur Verfügung zu stellen, Sie als Mieter
verpflichtet sind, den Mietpreis zu zahlen. Bei Absage durch den Mieter sind wir als Vermieter verpflichtet, die Ferienwohnung möglichst anderweitig zu vermieten. Wir hoffen auch, dass uns dies immer
gelingt. Sollten wir die Wohnung nicht mehr vermieten können, dann sind Sie laut BGB verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der eingesparten Aufwendungen (bei Ferienwohnungen 10-20 %) zu
zahlen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Bei vorzeitiger Abreise hat der Gast keinen Anspruch auf die Rückerstattung des anteiligen Mietzinses.
5. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß
leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem
Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu
den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den
Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter über Mängel an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der
Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu
erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
8. Tierhaltung
Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten
eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
9. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm
belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. Rundfunk- und
Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Der Vermieter stellt dem Gast eine Hausordnung in schriftlicher Form zur Verfügung. An diese Hausordnung ist der Gast gebunden.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Speyer im Januar 2015
Walter Flory